Info vom GTÜ Mann: laut STVZO ( irgendwas mit Paragraph 56 - 72 , ich habe ihn so nicht gefunden, aber er wurde mir mir warmer Stimme vorgelesen ) dürfen KRADs mit Zulassung vor dem 1.1.90 mit einem Spiegel fahren, alles danach nur mit zweien. Er muss min. 60 Quadratzentimeter aufweisen. Das mit der Geschwindigkeit <100km gilt auch.
Da frag ich mich, was die 3 TÜV-Leute bisher gemeint haben, was mein Vehikel wohl für eins ist........es wird mich jedenfalls nicht zu einem Rückbau bewegen. Es sei denn, die Anzeigen häufen sich. Wie auch, ich hab ja nur den einen......
Rosige einspiegelige Grüsse aus dem Bergischen !!!!
und das finde ich voll daneben. In der Innenstadt verläuft rechts die Busspur und vor Ampeln sehe ich dann nie, ob nicht beim Rechtsabbiegen gerade ein Bus rechts an mir vorbeikommt. Da muss ich nach vorne auf den Stop and Go an der Kreuzung achten und gleichzeitig nach hinten zur Busspur schauen, denn der hat auf seiner Spur freie Fahrt und kommt mit entsprechendem Tempo über die Kreuzungen. Ohne rechten Spiegel ist das alles ein Eiertanz.
Tja, der GTÜ-Mann wollte mich gleich belehren. Da kommt man schon dahin, um sich artig schlau machen zu lassen, da fängt er das Schnöseln an. Das kann ich leiden. Ich muss aber sagen, dass ich mit dem einen Spiegel bisher im Alltag keine Nachteile hatte. Da ich eh immer Rundumblick mache ( soweit möglich ) um mal wieder Unaufmerksame in Kollisionslinien zu entdecken, ging es bisher. Auf der Autobahn ( Weg zur Arbeit ) sehe ich inzwischen in dem linken Spiegel auch nach rechts hinten. Der tote Winkel ist etwas grösser, geht aber problemlos.
Mir würde sie mit 2 Spiegel nicht mehr gefallen. Das bleibt so. Bis zur ersten ernsthaften Diskussion. Ich werde einfach verbissen weiter so tun, als wäre sie ein Oldtimer. Dann lässt man uns hoffentlich in Ruhe.
Ob man per Gutachten das Umtragen lassen kann auf einen Spiegel????
Also ich fahre schon seit 5 Jahren mit nur einem und zu kelinem Spiegel. Hat bissher noch keine Polizei gestört, gibt erst Ärger wenn was passiert und die Versicherung abblockt , da die ABE erlischt. Zum TüV Termin schraube ich immer die Originalspiegel dran.
Paragraphen hin oder her, ich fühl mich einfach wohler, wenn alles den gültigen Vorschriften entspricht und kein Gesetzeshüter im Fall des Falles irgendwelche Mängel beanstanden kann. Von der Ästhetik her stört mich jeder Rückspiegel, aber wenn man sich im heutigen dichten Straßenverkehr bewegt, machen 2 Spiegel schon Sinn. Ein Spiegel stört etwas mein Symetrieempfinden und ich hab sogar fast an allen Oldtimern einen 2. Spiegel nachgerüstet. (Bei Oldtimern drückt der TÜV halt beide Augen zu, denn die brauchen auch kein Bremslicht, keine Blinker nur ein kleines Nummernschild etc.) Im Moment überleg ich gerade, wo ich bei meinem Oldie-Gespann den rechten Spiegel montiere oder ob er einfach entfällt. An der Estrella fahr ich zwei rechte SR 500 Spiegel, wobei der links montierte mit einem Vibrationsdämpfer etwas erhöht ist um die Höhendifferenz der Estrella Armaturen auszugleichen. Zwei rechte wegen Rechts-/Linksgewinde bei Yamaha. Form und Größe finde ich da einen guten Kompromiss. Der Ausleger ist dick, etwas kürzer und daher auch sehr vibrationsarm. Die Form ist dem Blickfeld angemessen und stört nicht den optischen Gesamteindruck der Estrella.
wenn das Ding mit der Ausstattung kommentarlos mehrfach über den TÜV geht, beschleicht einen ja das Gefühl,dass alle rechts ist. Zumal das ja auch verschiedene TÜV-Stellen waren. Ich habe da schon doof geguckt, als die Info mit dem Spiegel auf kam. Ich werde mir da mal Gedanke zu machen. Noch werde ich nicht als Zielgruppe für Kontrollen angesehen. Aber was nicht ist ............... Ich werde mir eine legale Umrüstlösung suchen.
Allerdings stand ich jetzt wirklich vor der Überlegung, ob die die Zephyr nicht ähnlich ausstatte. Tut der Optik schon gut. Technisch ist sie dafür aber dann doch die Nummer zu gross. Das wäre dem Strassenverkehr nicht mehr zuträglich.Eigentlich schade.