Hallo! Kann mir irgendjemand beantworten ob ich für den Einzelsitz ein Gutachten brauche?Oder kann ich so damit zum TÜV fahren,ohne das mich der Prüfer frißt??
Normalerweise müsste das Sternchen vorgefüht werden zwecks Durchführung eines sog. "Anbaugutachtens". Da würde dann überprüft, ob du auch alle Scharuben richtig festgezogen hast .
Aber ich würde einfach so fahren. Mit einem ungeprüften, auf zwei Sitze umgebauten Stern würde ich mir eher Gedanken machen. Umgekehrt wird wohl kein Hahn danach krähen.
Wenn ich eine bauliche Veränderungen vornehme muss ich die doch eintragen lassen (außer Kofferhaltern). Und der nachträgliche Zweisitzer muss ja auch eingetragen werden.
Butzi hat ja einen Sonderfall, weil er einen "Einsitzigen Zweisitzer" hat. Er könnte ja, da Fußrasten vorhanden sind, auch jederzeit ein TÜV-konformes Brötchen fachgerecht anbringen. Dann hat er innerhalb weniger Minuten daraus einen "zweisitzigen Zweisitzer" gemacht. Kommt ihr noch mit?
Damit bleibt doch der Zweisitzer ein Zweisitzer - auch wenn die Sitzgelegenheit anders aussieht?! Einzig: Die Fußrasten müssen dran sein. Oder kann man argumentieren, dass die auch innerhalb weniger Minuten montierbar sind? Oder muss man sie inkl. Brötchen + Fußrasten beim TÜV vorfahren, kann sie aber nach dem TÜV legal abnehmen?
Wann ist ein Zweisitzer ein Zweisitzer? Bei Autos (Vans) kann man ja heutzutage auch Sitze rausnehmen.
Also, es sind nicht ALLE Änderungen eintragungspflichtig. Eingetragen werden müssen
An- und Umbauten, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Dazu zählen Fahrwerksänderungen (z.B. Stoßdämpfer,Gabelfedern), Änderungen der Bremsanlage (z.B. Stahlflex!!!), Änderungen der Leistung etc. Liegt eine sog. Allgemeine Betriebserlaubnis für ein entsprechendes Teil vor, so bleibt die Eintragungspflicht in jedem Fall erhalten, muss aber erst bei Ummeldung o.ä. des Fahrzeuges durchgeführt werden. Die ABE ist aber in jedem Fall mitzuführen und auf Verlangen der Kontrollbehörde auszuhändigen. Liegt ein sog. Teilegutachten vor (wie z.B. im Falle des Umrüstsatzes auf Zweisitzer), dann ist meist ein sog. ANBAUGUTACHTEN erforderlich, d.h. die Technische Überwachung muss prüfen, ob der Anbau sachgerecht durchgeführt wurde. Im Falle des Umrüstens auf Zweisitzer ist ja zusätzlich auch noch eine Änderung der zGm erforderlich, also wieder eine Sache, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen kann, insofern besteht Eintragungspflicht. Da beginnt das Problem für ein Sitzkissen: Für das originale Sozius-Sitz-Kissen gibt es für Deutschland kein Teilegutachten. Insofern: Einzelabnahme erforderlich.
Der Umbau eines Zweisitzers auf Einsitzer erfordert daher grundsätzlich die Durchführung eines Anbaugutachtens. Es soll eben festgestellt werden, ob der Umbau sachgerecht durchgeführt wurde. In Brief und Fahrzeugschein würde dann ein Eintrag erfolgen, der ungefähr so lauten würde:
*Ww. m.Sattel,dann Ziff.12:1 u.Ziff.15:265* (Wahlweise mit Sattel, dann Anzahl der Sitzplätze: 1 und zulässige Gesamtmasse 265 kg)
Unter uns gesagt: ich denke nicht, dass jemand beim TÜV danach fragen würde.
Beim Auto sieht es so aus: Die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze ist egal, es müssen nur entsprechende Sicherheitsgurte vorhanden sein und die zGm darf nicht überschritten werden. Bei Moped kommt eben noch hinzu, dass in der StVZO entsprechende Anforderungen an einen Soziussitz gestellt sind (Mindestsitzfläche 30 cm lang, Haltegurt oder -bügel mittig bzw. zwei seitliche Haltegriffe etc.).
Ja danke Dirk ! Klar baue ich die Doppelsitzbank wieder drauf wenn ich zum Tüv fahre ,habe gedacht es giebt ein Teilgutachten oder sowas für den Einsitzer
Ich hab meinen originalen Lenker wieder angebaut. Eingetragen ist jedoch der neue Lenker im Fahrzeugschein.
Was nun ? Zur Behörde und wieder austragen lassen ? Weil die Kennzeichnung am Lenkrohr wird nun kein Sheriff mehr finden wenn er danach sucht...die existiert nur am Sonderlenker und der ist nicht mehr dran aufgrund von Problemen.
dumm; aber so isses ... Gleiches gilt nicht nur für Lenker, sondern auch für Verkleidungen (gibt's ja bei der Estrella seltener) und andere Teile die eingetragen werden mussten. Kommen sie wieder runter müssen sie ausgetragen werden.
In der Regel gibt es im Brief einen WENN-DANN-Eintrag oder einen AUCH GEN.-Eintrag. Z.B. kann man mit der Sitzbank eintragen lassen: WENN SITZBANK, DANN ZIFF xx (ANZAHL DER SITZE 2. Hier muss nur ein WENN erfüllt sein, damit das DANN eintritt. Ist alles original, so muss nichts ausgetragen werden. So kann ein auf zwei Sitze umgebauter Einsitzer ohne Umtragung / Austragung auf Einsitzer umgerüstet werden. Es muss dann nur die Sitzbank runter und die Fußrasten müssen ab.
Das Zweite gibt es z.B. bei Reifengrößen: AUCH GEN. VO 100/90-18 UND HI 120/90-17 oder so. Auch hier dürfen beide Reifen gefahren werden, ohne dass eine Umtragung / Austragung erforderlich ist.
Originalteile haben in der Regel ein Teilegutachten. Daher sind "Rückbauten", sofern beim Umbau keine baulichen Veränderungen wie Schweiß-oder Bohrarbeiten durchgeführt wurden, nicht rücktragungspflichtig.
die wenn-dann Geschichte leutet ein. Auch die Erweiterung (Reifen).
Im GS Forum habe ich aber des öfteren gelesen, dass bei Rückbau einer Verkleidung die Verkleidung ausgetragen werden muss. Jetzt bin ich etwas verwirrt ...