Ich habe zur Zeit leider noch keinen fahrenden (zweirädrigen) Untersatz, was ich aber im laufe des nächsten Jahres ändern möchte. Als absoluter Nummer-1-Favotit habe ich die Estrella auserkohren und bin prompt auf das erste Problem gestoßen:
Ich liebe den Look des Einsitzers und möchte ihn nicht durch eine 2-Personen-Sitzbank zerstören. Allerdings möchte ich auch, ab und zu, meine Frau mit an Bord haben. Aus diesen Gründen tendiere ich dazu einen Eisitzer zu kaufen und dann den Gepäckträger durch ein Soziusbrödchen zu ersetzen (Natürlich mir extra Fußrasten).
Jetzt zu meiner Frage: Bekomme ich das dann auch eingetragen, oder muss ich etwas besonderes beachten
Schließlich will ich ja legal durch die Gegend düsen...
In Antwort auf: Bekomme ich das dann auch eingetragen, oder muss ich etwas besonderes beachten
... ist vom TÜV abhängig, bei dem man vorstellig wird. Das Sitzbrötchen gab es in Deutschland nie und es gibt kein Teilegutachten. Insofern wird es in jedem Fall eine Einzelabnahme und nicht nur eine Anbauabnahme. I.d.R. machen sie heute keinen "WW"-(wahlweise)-Eintrag mehr. D.h.sie bleibt dann zweisitzig und wenn Du ohne Brötchen fahren willst, musst Du (theoretisch) die Fußrasten hinten abbauen.